Bürgschaftsbank Nordrhein Westfalen
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Häufig gestellte Fragen

  • Was ist eine Bürgschaft?
    • Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.
  • Was ist eine Bürgschaftsbank?
    • Bürgschaftsbanken gibt es für jedes Bundesland. Es sind Förderbanken, die gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer und Unternehmer übernehmen, wenn deren zu finanzierende Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind. Die Bürgschaftsbank hat keinen Bankschalter. Im Normalfall beantragt die Hausbank eine Ausfallbürgschaft. Anträge im Rahmen des Programms "Bürgschaft ohne Bank" und Anfragen können aber auch direkt an die Bürgschaftsbanken in den Bundesländern gerichtet werden.
  • Was ist das Ziel der Bürgschaftsbank?
    • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Existenzgründer/innen verfügen auf dem Kapitalmarkt nur über eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten. Sie sind deshalb gegenüber Großunternehmen benachteiligt. Die Bürgschaftsbanken ersetzen fehlende Sicherheiten und beraten, damit kein betriebswirtschaftlich sinnvolles Vorhaben an fehlenden Kreditsicherheiten scheitert.
  • Was ist eine "Bürgschaft ohne Bank"?
    • Ein Antrag auf Übernahme einer Ausfallbürgschaft bei einem Bürgschaftsbedarf bis zu 100.000 Euro (entspricht 80 Prozent eines Gesamtdarlehens von 125.000 Euro) kann - ohne Einschaltung einer Hausbank - bei der Bürgschaftsbank direkt gestellt werden, und zwar unabhängig von der Höhe der Gesamtinvestition oder des Verwendungszwecks.
  • Übernimmt die Bürgschaftsbank das gesamte Kreditrisiko?
    • Nein. Die Bürgschaftsbank trägt das Ausfallrisiko der Rückzahlung eines Kredites für das Kreditinstitut in der Regel bis maximal 80 Prozent der Kreditsumme. Das Kreditinstitut selbst muss einen 20-prozentigen Eigenbehalt akzeptieren.
  • Was kostet eine Bürgschaft?
    • Um die mittelständische Wirtschaft wirkungsvoll unterstützen zu können, verzichtet die Bürgschaftsbank auf die Möglichkeit, Gewinne zu erzielen. Deshalb fallen nur geringe Gebühren an. Eine Ausfallbürgschaft kostet einmalig 1,5% des verbürgten Kreditbetrages (mindestens 400 EUR). Bei einer Ablehnung eines Bürgschaftsantrags werden keine Gebühren erhoben (Ausnahme: Direkte Antragstellung auf eine "Bürgschaft ohne Bank"; hier wird ein Bearbeitungsentgelt von EUR 250 geschuldet). Für den verbürgten Kreditbetrag wird eine jährliche Avalprovision von 1 Prozent erhoben, die zum 1.1. eines jeden Jahres fällig wird.
  • Gibt es Bürgschaften nur für Existenzgründungen?
    • Nein. Bürgschaften können für jedes wirtschaftlich sinnvolle Vorhaben im Rahmen der Förderrichtlinien und unter Beachtung der EU-Fördergrundsätze gewährt werden. Sie kommen gleichermaßen für Investitionskredite wie auch für Betriebsmittelkredite (Kontokorrentkredite) und so genannte Avalkredite in Frage.
  • Kann man eine Bürgschaft nur einmal beantragen?
    • Nein, Bürgschaften können beliebig oft beantragt werden. Es gilt aber, dass der insgesamt für ein Unternehmen oder einen Kreditnehmer (Kreditnehmereinheit) übernommene Umfang von Bürgschaften zu keinem Zeitpunkt 1.875.000 Euro überschreiten darf.
  • Gibt es auch Ausschlussregelungen für die Beantragung einer Bürgschaft?
    • Die Bürgschaftsbank kann keine Bürgschaften für Sanierungen übernehmen sowie für Maßnahmen, die nach den EU-Wettbewerbsregeln nicht "beihilfefähig" sind.
  • Was geschieht, wenn die Bürgschaftsbank aus ihrer Bürgschaft in Anspruch genommen worden ist?
    • In Höhe der Bürgschaftsinanspruchnahme findet ein "Gläubigeraustausch" statt. Anstelle des Kreditinstitutes ist jetzt die Bürgschaftsbank (in Höhe der Risikoanteile der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen für diese treuhänderisch) Gläubigerin. Mit ihr wird man über die Hausbank im Rahmen seiner Möglichkeiten Rückzahlungsvereinbarungen zu treffen haben.
Neu: Beratungstage
Donnerstags 9:00-17:00 Uhr

Für: Existenzgründer, Unternehmer, Berater und Banken.

Telefonische Anmeldung unter
02131/5107-162.
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Kontakt
Bürgschaftsbank NRW GmbH

Hellersbergstraße 18
D-41460 Neuss

Tel.: 02131 / 5107-0
Fax: 02131 / 5107-222

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