Beihilferegelungen
Die Bürgschaftsbank nimmt zur anteiligen Sicherung ihrer Ausfallbürgschaften Rückbürgschaften der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen in Anspruch. Staatliche Bürgschaften sind Beihilfen gemäß EU-Beihilferecht. Nach den EU-Beihilferegelungen ist der vollständige Wortlaut der einzelnen Beihilferegelungen im Internet zu veröffentlichen. Den Wortlaut der Regelungen der Rückbürgschaftserklärungen der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.
Download
Geschäftsbericht 2008
Unser Geschäftsbericht 2008 steht hier zum Download für Sie bereit.
Zum Download





