Beihilferegelungen
Die Bürgschaftsbank nimmt zur anteiligen Sicherung ihrer Ausfallbürgschaften/Beteiligungsgarantien Rückbürgschaften/Rückgarantien der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen in Anspruch. Staatliche Bürgschaften/Garantien sind Beihilfen gemäß EU-Beihilferecht. Nach den EU-Beihilferegelungen ist der vollständige Wortlaut der einzelnen Beihilferegelungen im Internet zu veröffentlichen. Den Wortlaut der Regelungen der Rückbürgschaftserklärungen/Rückgarantieerklärungen der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.
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Geschäftsbericht 2009
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