Offenlegung nach kreditinstitutspezifischen gesetzlichen Vorgaben
Die Bürgschaftsbank hat nach Maßgabe des §26a des Kreditwesengesetzes (KWG) sowie der hieraus resultierenden Regelungen nach der Solvabilitätsverordnung (SolvV) jährlich unter Wahrung des Wesentlichkeits-, Schutz- und Vertraulichkeitgrundsatzes qualitative und quantitative Informationen über das ihr zur Verfügung stehende Eigenkapital, die eingegangenen Risiken sowie die zur Steuerung dieser Risiken eingesetzten Managementverfahren einschließlich der diesbezüglich zum Einsatz kommenden Modelle zur Abbildung des Risikos zu veröffentlichen. Der in diesem Zusammenhang von uns erstellte Offenlegungsbericht, der sämtliche geforderten Angaben enthält, ist nachstehend einsehbar.
Offenlegungsbericht für das Geschäftsjahr 2009 (166 KB)
Download
Geschäftsbericht 2009
Unser Geschäftsbericht 2009 steht hier zum Download für Sie bereit.
Zum Download





