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Der Weg zur Bürgschaft

Beratungsgespräch zwischen Partnern

Ein Routineverfahren gibt es nicht. Jeder Bürgschaftsantrag wird von den Mitarbeitern der Bürgschaftsbank individuell beurteilt. Es sind betriebswirtschaftlich erfahrene Fachleute, die die Probleme eines Unternehmens kennen und seine Sprache  sprechen. Im persönlichen Gespräch mit dem Firmeninhaber, häufig verbunden mit einem Besuch des Unternehmens, verschaffen sich die Mitarbeiter der Bürgschaftsbank einen ersten Überblick über das geplante Investitionsvorhaben. Aktuelle betriebswirtschaftliche Rahmendaten vervollständigen das Bild von der wirtschaftlichen Situation bzw. den Perspektiven des Unternehmens. Im Bedarfsfall holt die Bürgschaftsbank auch die Bewertung externer Sachverständiger ein. Es sind durchweg gestandene, erfolgreiche Unternehmer, die von den Gesellschaftern in die Ausschüsse der Bürgschaftsbank delegiert werden. Sie bringen in diese Gremien nicht nur ihre aktuellen Kenntnisse von Branchen, Märkten und Wettbewerbsverhältnissen ein, sondern oft auch eine präzise Einschätzung davon, wie viel länger ein Vorhaben dauern oder um wie viel aufwändiger es sich darstellen kann, als der Unternehmer selbst oder seine Berater veranschlagen. Und nicht selten erkennen gerade diese Branchenfachleute, dass ein Unternehmer eine lukrative Marktnische entdeckt und ein schlüssiges Konzept entwickelt hat. Für das persönliche Gespräch mit dem Mitarbeiter der Bürgschaftsbank sollte der Unternehmer oder Freiberufler die Antworten auf vier Fragen parat haben:

  • Was soll mit dem zu verbürgenden Kredit finanziert werden?
  • Wie hoch ist - neben den Eigenmitteln - der Kreditbedarf insgesamt und welcher Anteil davon soll verbürgt werden?
  • Welche Sicherheiten kann der Unternehmer selbst stellen?
  • Welchen betrieblichen, persönlichen und steuerlichen Nutzen erwartet der Unternehmer von der Finanzierung?

Der mittelständische Unternehmer ist nicht selten alles in einer Person: Verkaufs- und Einkaufschef, Produktions-, Finanz- und Personalchef. Er verfügt weder über die Fach­abteilungen seiner großen Wettbewerber noch über deren Beraterstäbe für Recht, Steuern und Bilanzen. Um so wichtiger ist für ihn ein Partner, der ihm - mit der Erfahrung aus Tausenden von Projekten - bei großen Investitionsvorhaben zur Seite steht: die Bürgschaftsbank NRW. Sie will dem Unternehmer zum Erfolg verhelfen.

Was kostet eine Ausfallbürgschaft?

Eine Ausfallbürgschaft kostet einmalig 1,5 % des beantragten Kreditbetrags (mindestens € 400,00) und jährlich (laufende Avalprovision) 1% des verbürgten Darlehensbetrags. Bei einer Ablehnung des Bürgschaftsantrags werden grundsätzlich keine Gebühren erhoben. Bei vorzeitiger Entlassung aus der Bürgschafts­verpflichtung wird ein Entgelt in Höhe von 1% auf den vorzeitig „freigestellten“ verbürgten Kredit in Rechnung gestellt.

Der Weg Ihres Antrags


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