Bürgschaft ohne Hausbank
Direkt beantragen oder über die Hausbank
Normalerweise wird eine Ausfallbürgschaft über die Hausbank beantragt, mit der der Unternehmer seine Investitionsfinanzierung verhandelt. Allerdings kann eine Bürgschaft auch direkt – ohne Einschaltung der Hausbank – bei der Bürgschaftsbank nachgefragt werden. Für diese Anträge ist mit der Antragstellung ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 250 zu zahlen, das auch dann geschuldet wird, wenn der Antrag zurückgezogen oder abgelehnt wird. Im Genehmigungsfalle wird dieser Betrag auf das nach den allgemeinen Entgeltregeln der Bank fällige Bearbeitungsentgelt von 1,5% des Kreditbetrages angerechnet.
Der Vorteil: Mit einer Bürgschaftszusage in der Tasche kann der Unternehmer seiner Hausbank schon zu Beginn der Verhandlungen eine handfeste Sicherheit präsentieren. Einzige Einschränkung: Die direkt beantragbare Ausfallbürgschaft, die vor allem Firmen oder Freiberuflern mit "kleinem" Finanzierungsbedarf den Zugang zu Darlehensmitteln erleichtern soll, umfasst maximal 100.000 Euro. Der Entscheidungsweg der Bürgschaftsbank ist in beiden Fällen der gleiche. Ein Antrag wird in der Regel innerhalb von drei bis vier Wochen entschieden.
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