Auf einen Blick
(Ausfall)bürgschaft Klassisch
Für wen?
Kleine und mittelständische Existenzgründer und bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU-Definition) einschließlich Betriebe des Gartenbaus sowie Angehörige der Freien Berufe. Vorausgesetzt werden ordentliche wirtschaftliche Verhältnisse und positive Zukunftsperspektiven.
Wofür?
Finanzierungsvorhaben aller Art, z. B. Existenzgründungen, Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen, Betriebsverlagerungen, Gewährleistungen sowie Betriebsmittelfinanzierungen. Nicht verbürgt werden Kredite für Sanierungen.
Bürgschaftshöhe:
Bis zu 80%ige Ausfallbürgschaft gegenüber Kreditinstituten, maximal 1 Mio. Euro.
Laufzeit:
Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre. Bei Programmkrediten der öffentlichen Hand und gewerblichen Baufinanzierungen ist eine längere Laufzeit möglich.
Kosten:
1,5% einmalige Bearbeitungsgebühr, mindestens € 400,00, und 1% des verbürgten Kreditbetrags jährliche Bürgschaftsprovision. Bei Ablehnung des Antrags wird keine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
Antragsweg:
Der Bürgschaftsantrag wird über die Hausbank gestellt. Das Antragsformular haben wir für Sie zusammen mit weiteren Unterlagen im Download-Bereich bereitgestellt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Der Weg Ihres Antrags





