Auf einen Blick
Bürgschaft ohne Bank (BoB)
Für wen?
Kleine und mittelständische Existenzgründer und bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU-Definition) einschließlich Betriebe des Gartenbaus sowie Angehörige der Freien Berufe. Vorausgesetzt werden ordentliche wirtschaftliche Verhältnisse und positive Zukunftsperspektiven.
Wofür?
Finanzierungsvorhaben aller Art, z. B. Existenzgründungen, Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen, Betriebsverlagerungen, Gewährleistungen sowie Betriebsmittelfinanzierungen. Nicht verbürgt werden Kredite für Sanierungen.
Bürgschaftshöhe:
Bis zu 80%ige Ausfallbürgschaft, maximal € 100.000,--
Laufzeit:
Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre. Bei Programmkrediten der öffentlichen Hand und gewerblichen Baufinanzierungen ist eine längere Laufzeit möglich.
Kosten:
Einmalige Bearbeitungsgebühr von 1,5%des verbürgten Kreditbetrags, davon:
- bei Antragstellung anteilige Bearbeitungsgebühr von € 250,--
- bei Bewilligung und Finanzierungszusage der Hausbank restliche Bearbeitungsgebühr, mindestens € 400,-- unter Anrechnung der gezahlten € 250,--
Bei Ablehnung des Antrags fällt die restliche Bearbeitungsgebühr nicht an. Die jährliche Bürgschaftsprovision beträgt 1% des verbürgten Kreditbetrags.
Hinweis:
Die Bürgschaftsbank hält sich mit einer Frist von zwei Monaten, in der eine Hausbank dem Antrag auf Bürgschaftsübernahme beitreten kann, an ihre Offerte gebunden.
Antragstellung:
Der Antrag auf Bürgschaft wird direkt bei der Bürgschaftsbank gestellt. Formulare finden Sie in unserem Online-Antragsbereich. Weitere Hinweise erhalten Sie hier.
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