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Auf einen Blick

Bürgschaft ohne Bank (BoB)

Für wen?

Kleine und mittelständische Existenzgründer und bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU-Definition) einschließlich Betriebe des Gartenbaus sowie Angehörige der Freien Berufe. Vorausgesetzt werden ordentliche wirtschaftliche Verhältnisse und positive Zukunftsperspektiven.

Wofür?

Finanzierungsvorhaben aller Art, z. B. Existenzgründungen, Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen, Betriebsverlagerungen, Gewährleistungen sowie Betriebsmittelfinanzierungen. Nicht verbürgt werden Kredite für Sanierungen.

Bürgschaftshöhe:

Bis zu 80%ige Ausfallbürgschaft, maximal € 100.000,--

Laufzeit:

Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre. Bei Programmkrediten der öffentlichen Hand und gewerblichen Baufinanzierungen ist eine längere Laufzeit möglich.

Kosten:

Einmalige Bearbeitungsgebühr von 1,5%des verbürgten Kreditbetrags, davon:

  • bei Antragstellung anteilige Bearbeitungsgebühr von € 250,--
  • bei Bewilligung und Finanzierungszusage der Hausbank restliche Bearbeitungsgebühr, mindestens € 400,-- unter Anrechnung der gezahlten € 250,--

Bei Ablehnung des Antrags fällt die restliche Bearbeitungsgebühr nicht an. Die jährliche Bürgschaftsprovision beträgt 1% des verbürgten Kreditbetrags.

Hinweis:

Die Bürgschaftsbank hält sich mit einer Frist von zwei Monaten, in der eine Hausbank dem Antrag auf Bürgschaftsübernahme beitreten kann, an ihre Offerte gebunden.

Antragstellung:

Der Antrag auf Bürgschaft wird direkt bei der Bürgschaftsbank gestellt. Formulare finden Sie in unserem Online-Antragsbereich. Weitere Hinweise erhalten Sie hier.

Aktuelles
Aktuelle Neuigkeiten der Bürgschaftsbank NRW
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25.10.2011 - Nach der Wirtschafts- und Finanzkrise haben die Bürgschaftsbanken in den ersten neun Monaten ...
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