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Auf einen Blick

NRW.BANK.Gründungskredit

Wie wird gefördert?

Mit dem NRW.BANK.Gründungskredit bieten die NRW.BANK und die Bürgschaftsbank den zinsgünstigen Kredit und die erstklassige Kreditsicherheit in einem einheitlichen Antragsverfahren an. Der zinsgünstige NRW.BANK.Gründungskredit kann bis zu einer Kredithöhe von 1.250.000 Euro mit einer Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank NRW beantragt werden.

Für wen?

Existenzgründerinnen und -gründer der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen aus allen Branchen. Vorausgesetzt werden ordentliche wirtschaftliche Verhältnisse und positive Zukunftsperspektiven.

Wofür?

Finanzierungsvorhaben aller Art, z. B. für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Anschaffung der Betriebs- und Geschäftsausstattung, Beschaffung des Waren-, Material- und/oder Ersatzteillagers, Gewährleistungen sowie Betriebsmittelfinanzierungen

Bürgschaftshöhe:

Bis zu 80%ige Ausfallbürgschaft gegenüber Kreditinstituten, maximal 1 Mio. Euro. Das Förderdarlehen darf den Betrag von € 25.000,-- nicht unterschreiten.

Laufzeit:

Drei Laufzeitvarianten: Einzelheiten finden Sie hier.

Antragsweg:

Der Bürgschaftsantrag wird zusammen mit dem Antrag auf Bewilligung des Gründungskredits über die Hausbank gestellt. Das Antragsformular haben wir für Sie zum Download bereitgestellt. Weitere Hinweise erhalten Sie hier.

Aktuelles
Aktuelle Neuigkeiten der Bürgschaftsbank NRW
Pressemitteilung des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken vom 25.10.2011 - Bürgschaftsbanken weiterhin mit hohen Förderergebnissen

25.10.2011 - Nach der Wirtschafts- und Finanzkrise haben die Bürgschaftsbanken in den ersten neun Monaten ...
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