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Auf einen Blick

NRW.BANK.Mittelstandskredit

Wie wird gefördert?

Mit dem NRW.BANK.Mittelstandskredit bieten die NRW.BANK und die Bürgschaftsbank den zinsgünstigen Kredit und die erstklassige Kreditsicherheit in einem einheitlichen Antragsverfahren an. Der zinsgünstige NRW.BANK.Mittelstandskredit kann bis zu einer Kredithöhe von 1.250.000 Euro mit einer Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank NRW beantragt werden.

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen aus allen Branchen. Vorausgesetzt werden ordentliche wirtschaftliche Verhältnisse und positive Zukunftsperspektiven.

Wofür?

Finanzierungsvorhaben aller Art, z. B. Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Anschaffung und/oder Herstellung von Betriebs- und Geschäftsausstattung, Beschaffung von Waren-, Material- und/oder Ersatzteillager, Betriebsverlagerungen, Gewährleistungen sowie Betriebsmittelfinanzierungen. Nicht verbürgt werden Kredite für Sanierungen.

Bürgschaftshöhe:

80%ige Ausfallbürgschaft gegenüber Kreditinstituten, maximal 1 Mio. Euro. Das Förderdarlehen darf den Betrag von € 25.000,-- nicht unterschreiten.

Laufzeit:

Drei Laufzeitvarianten: Einzelheiten finden Sie hier.

Kosten:

1,5%einmalige Bearbeitungsgebühr und 1% des verbürgten Kreditbetrags jährliche Bürgschaftsprovision

Antragsweg:

Der Bürgschaftsantrag wird zusammen mit dem Antrag auf Bewilligung des Mittelstandskredits über die Hausbank gestellt. Das Antragsformular haben wir für Sie zum Download bereitgestellt. Weitere Hinweise erhalten Sie hier.

Aktuelles
Aktuelle Neuigkeiten der Bürgschaftsbank NRW
Pressemitteilung des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken vom 25.10.2011 - Bürgschaftsbanken weiterhin mit hohen Förderergebnissen

25.10.2011 - Nach der Wirtschafts- und Finanzkrise haben die Bürgschaftsbanken in den ersten neun Monaten ...
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05.10.2011 - Beratung - Besicherung - Begleitung Ihr Schlüssel zur Finanzierung ...
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