B�rgschaftsbank Nordrhein Westfalen
  • Startseite
  • Sitemap
  • Schriftgröße  Schrift vergr��ern Schrift verkleinern Standardgr��e
  • Bitte warten
  • Unsere Bank
    • Unsere Aufgabe
    • Unsere Geschichte
    • Unsere Träger
    • Unsere Organe
    • Zahlen und Fakten
    • Pflichtveröffentlichungen
    • Unsere Partner
    • Kontakt
  • Unsere Leistungen
    • Unsere Bürgschaft
    • Auf einen Blick
    • Der Weg zur Bürgschaft
    • Förderbeispiele
  • Service
    • Bürgschaftsantrag
    • Veranstaltungen
    • Download
    • Bestellservice
    • Tipps & Links
    • Fragen & Antworten
    • Glossar
    • E-Mail Newsletter
  • Aktuelles
    • News
    • Termine
  • Online Bürgschaftsantrag
    • Bürgschaft ohne Bank (BoB)
    • Hausbanken
Wir b�rgen f�r Sie
  • Drucken
  • Weiterempfehlen
  • Unsere Bürgschaft
  • Auf einen Blick
    • Bürgschaft Klassisch
    • Bürgschaft ohne Bank (BoB)
    • NRW.BANK.Gründungskredit
    • NRW.BANK.Mittelstandskredit
    • StarterScheck Handwerk
  • Der Weg zur Bürgschaft
  • Förderbeispiele

Auf einen Blick

StarterScheck Handwerk NRW

Beratung - Besicherung - Begleitung
Ihr Schlüssel zur Finanzierung

Für wen?

Handwerker(-innen), die sich erstmalig im Handwerk selbständig machen möchten (Existenzgründung, Übernahme, tätige Beteiligung), sowie Existenzfestiger im Handwerk in den ersten drei Jahren nach Geschäftsaufnahme.

Angebot?

  • kostenlose Gründungs- und Vorhabensberatung durch die Betriebsberater der Handwerkskammern
  • Sicherung der Finanzierung durch Übernahme einer Ausfallbürgschaft durch die Bürgschaftsbank NRW
  • kostenloser Check-up zur Risikofrüherkennung nach Bürgschaftszusage durch die Betriebsberater der  Handwerkskammern

Wofür?

Vollständiger Fremdfinanzierungsbedarf im Zusammenhang mit dem Gründungs- bzw. Festigungsvorhaben, z. B. für Unternehmenskaufpreise, Investitionen, Warenlager, Betriebsmittel, Bankbürgschaften

Bürgschaftshöhe

Bis zu 80%ige Ausfallbürgschaft, max. € 100.000,-- (d. h. € 125.000,-- verbürgtes Kreditvolumen), für den Fremdfinanzierungsbedarf im Zusammenhang mit dem Gründungs- bzw. Festigungsvorhaben

Verfahren

Mit Abschluss der Existenzgründungs- bzw. Betriebsberatung wird der Beratungsbericht der zuständigen Handwerkskammer bei erkennbarem Fremdfinanzierungsbedarf und nicht ausreichenden Kreditsicherheiten mit Zustimmung des Antragstellers an die Bürgschaftsbank weitergeleitet. Gegebenenfalls erfolgt die gleichzeitige Einbindung des Förderangebotes „Meistergründungsprämie NRW“.
Die Bürgschaftsbank entscheidet innerhalb von zehn Werktagen nach Vorlage des Konzeptes über die beantragte Ausfallbürgschaft. Die werthaltige Kreditsicherheit legt der Antragsteller seiner Hausbank zur Umsetzung der Finanzierung vor. Mit einer Frist von zwei Monaten, in der eine Hausbank dem Vorhaben beitreten kann, hält sich die Bürgschaftsbank an ihre Zusage gebunden.

Kosten der Bürgschaft

Einmalige Bearbeitungsgebühr von 1,5 % des verbürgten Kreditbetrages bei Bürgschaftsbewilligung sowie 1 %  jährliche Bürgschaftsprovision des verbürgten Kreditbetrages

Aktuelles
Aktuelle Neuigkeiten der Bürgschaftsbank NRW
Eigenkapitalentlastung für Hausbanken - erweiterter Finanzierungsspielraum durch Ausfallbürgschaft

27.02.2012 - Neben der wichtigen Kreditsicherungsfunktion bietet die Ausfallbürgschaft den Hausbanken ...
News lesen

Bürgschaftsförderung auf hohem Niveau

27.02.2012 - Auch im vergangenen Jahr sind Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank als ein wirksames Instrument ...
News lesen

Zum Seitenanfang
  • Drucken
  • Weiterempfehlen
Bürgschaftsbank NRW GmbH [Rechtliche Hinweise / Impressum]
Logo Verband