B�rgschaftsbank Nordrhein Westfalen
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Was gefördert wird

Eine gute Idee ist immer finanzierbar

Nicht wenige Unternehmer und Freiberufler sehen sich mit dieser Situation konfrontiert: Sie wollen investieren - in eine Erfolg versprechende Geschäftsidee, in die Modernisierung ihrer technischen Anlagen, in zukunftsträchtige Märkte. Doch die Hausbank stellt das Signal auf Rot - zu wenig Sicherheiten. Aus der Traum? Keineswegs! Denn Bürgschaften ersetzen fehlende Sicherheiten. Die Bürgschaftsbank NRW ermöglicht mittelständischen Unternehmern und Freiberuflern kreditfinanzierte Investitionen, indem sie für 80 Prozent des Darlehensbetrages (maximal 1 Mio. Euro) eine so genannte Ausfallbürgschaft gewährt. Sie übernimmt damit ein Risiko, das die Hausbanken nicht allein schultern können. Damit wird die Bürgschaftsbank NRW als Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft ihrem Auftrag gerecht, mittelständische Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen zu fördern.
 

Beantragt werden kann eine Bürgschaft für

  • Existenzgründungen
  • Betriebsübernahmen, tätige Beteiligungen
  • Betriebserweiterungen/-verlagerungen
  • Rationalisierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
  • Investitionen in Maschinen, Gebäude und Warenlager
  • die Finanzierung von Betriebsmitteln (auch Kontokorrentkreditlinien)
  • Bankbürgschaften für Anzahlungen, Vertragserfüllung und Gewährleistungen

Die EU-Beihilferichtlinien, denen die Bürgschaftsbank unterliegt, können in Einzelfällen einer Förderung entgegenstehen.

Aktuelles
Aktuelle Neuigkeiten der Bürgschaftsbank NRW
Eigenkapitalentlastung für Hausbanken - erweiterter Finanzierungsspielraum durch Ausfallbürgschaft

27.02.2012 - Neben der wichtigen Kreditsicherungsfunktion bietet die Ausfallbürgschaft den Hausbanken ...
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Bürgschaftsförderung auf hohem Niveau

27.02.2012 - Auch im vergangenen Jahr sind Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank als ein wirksames Instrument ...
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