Wer gefördert wird
Das Schlüsselwort heißt Rentabilität
Mit einer Bürgschaft gefördert werden mittelständische Unternehmer aus Handwerk, Handel, Industrie, Gastronomie und den übrigen Gewerben sowie Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus und die Angehörigen der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen. Investitionen des Mittelstands will die Bürgschaftsbank den Weg ebnen; an fehlenden Sicherheiten soll kein wirtschaftlich sinnvolles Vorhaben scheitern. Dafür müssen allerdings - wer setzt schon gerne Geld in den Sand - ein paar Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Unternehmer hat geordnete finanzielle Verhältnisse.
- Er ist kaufmännisch und fachlich qualifiziert.
- Seine (zu gründende) Firma erwirtschaftet (voraussichtlich) ausreichende Erträge.
Wenn diese Rahmenbedingungen stimmen, dann ist die Bürgschaftsbank NRW für Unternehmer und Freiberufler ein verlässlicher Partner im Risiko - sie legt für sie die Hand ins Feuer.
Generell gilt: Die Bürgschaftsbank hilft Selbstständigen, die betriebliche Zukunft zu gestalten, nicht die Vergangenheit zu bewältigen. Sanierungen oder Umschuldungen sind für die Bürgschaftsbank deshalb kein Thema.
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