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Seit dem 1. Oktober 2015 übernehmen die Deutschen Bürgschaftsbanken auch Bürgschaften für Agrar-Betriebe. Dies wird ermöglicht durch eine Rückbürgschaft des Europäischen Investitionsfonds (EIF). Mit bislang bereitgestellten Bürgschaften mit einem Volumen von mehr als 40 Millionen Euro wurde dieses neue Förderangebot rege genutzt.
Das Programm wurde kürzlich um drei Jahre verlängert. Bis zum 31. März 2022 stehen weitere 60 Millionen Euro Bürgschaftsvolumen für alle Investitions- und Betriebsmittelvorhaben sowie für Existenzgründungen bereit.
Neu ist, dass neben Förderdarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank auch eigene Mittel der Hausbank (Darlehen, Kontokorrentkredite) mit bis zu 70 Prozent, maximal 750.000 Euro, verbürgt werden können.
Kreditvolumen/Bürgschaftshöhe:
Kredit T€ 1.500, Bürgschaft 50% (max. T€ 750)
Kredit T€ 1.071, Bürgschaft 70% (max. T€ 750)
Vorhaben: Investitionen und Betriebsmittel
Bürgschaftslaufzeit: Analog Kreditlaufzeit, max. 10 Jahre (bzw. max. 5 Jahre bei Betriebsmitteln)
Kreditherkunft: Hausbankmittel oder Refinanzierungsmittel der Landwirtschaftlichen Rentenbank
Kosten: Kein Bearbeitungsentgelt. Laufende Bürgschaftsprovision abhängig von der Bonitätsklasse (RGZS);
50% BÜ: 0,5% - 2,2% p.a.,
70% BÜ: 0,6% - 2,5% p.a
Bürgschaftsbank NRW GmbH
Hellersbergstraße 18
D-41460 Neuss
Tel.: 02131 5107-0
Fax: 02131 5107-333
Eine Anfahrtsbeschreibung finden Sie im Kontaktbereich.
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