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In der Corona-Krise haben Bund und Länder zahlreiche Hilfsprogramme für Unternehmen aufgelegt. Dabei wurde der zeitliche Rahmen für die Genehmigung solcher Maßnahmen zunächst bis 31. Dezember 2020 befristet.
Aufgrund der weiterhin angespannten wirtschaftlichen Lage werden die Regelungen in ihrer Anwendung bis zum 30. Juni 2021 verlängert.
Damit können die Bund- und Landes-Hilfen auch über 2020 hinaus beantragt werden.
Nach wie vor gilt diese Regelung für Unternehmen, die vor dem 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten waren und infolge des Ausbruchs von Covid-19 in Schwierigkeiten geraten sind.
Unter anderen wurden diese Maßnahmen nach Ausbruch der Pandemie in Abstimmung mit den Rückbürgen aus Bund und Land eingeführt:
Bürgschaftsbank NRW GmbH
Hellersbergstraße 18
D-41460 Neuss
Tel.: 02131 5107-0
Fax: 02131 5107-333
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