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Obwohl der Lockdown aktuell größtenteils aufgehoben wurde, ist die wirtschaftliche Lage anhaltend angespannt. Zur Abfederung der wirtschaftlichen Pandemieauswirkungen haben Bund und Länder zahlreiche Hilfsprogramme für Unternehmen aufgelegt.
Die aktuellen Bürgschafts- und Garantieprogramme waren zunächst bis zum 30. Juni 2021 befristet. Nun wurde über eine Verlängerung bis Ende 2021 entschieden. Neben der zeitlichen Verlängerung, haben Bund und Länder auch der Anpassung der Bundesregelung Kleinbeihilfen zugestimmt. Dadurch hat sich für kleine und mittlere Unternehmen, unabhängig von ihrer Beschäftigtenanzahl, der Kleinbeihilferahmen von bisher 800.000 auf 1,8 Mio. Euro erhöht.
Nach Ausbruch der Pandemie wurden
u.a. diese Maßnahmen in Abstimmung mit den Rückbürgen aus Bund und Land eingeführt und gelten bis auf weiteres:
Diese Regelungen gelten unverändert für Unternehmen, die vor dem 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten waren und infolge des Ausbruchs von Covid-19 in Schwierigkeiten geraten sind.
Bürgschaftsbank NRW GmbH
Hellersbergstraße 18
D-41460 Neuss
Tel.: 02131 5107-0
Fax: 02131 5107-333
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