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In der Corona-Krise haben Bund und Länder zahlreiche Hilfsprogramme für Unternehmen u.a. mit verbesserten Rückbürgschaftsprogrammen, aufgelegt. Zusätzlich wird seit Juli 2021 von der Bürgschaftsbank NRW ein Sonderprogramm für vom Hochwasser und Starkregen betroffene Unternehmen angeboten. Der zeitliche Rahmen für die Genehmigung dieser Maßnahmen war zuletzt bis 31. Dezember 2021 befristet.
Aufgrund der weiterhin angespannten wirtschaftlichen Lage werden die Regelungen in ihrer Anwendung bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Die entsprechenden Anträge müssen bis zum 30. April 2022 eingehen. Allerdings gilt es zu beachten, dass die anzupassenden (schon angekündigten) Rückbürgschaften von Bund und Land noch unterzeichnet vorliegen müssen.
Unter anderen wurden diese Maßnahmen nach Ausbruch der Pandemie in Abstimmung mit den Rückbürgen aus Bund und Land eingeführt:
Bürgschaftsbank NRW GmbH
Hellersbergstraße 18
D-41460 Neuss
Tel.: 02131 5107-0
Fax: 02131 5107-333
Eine Anfahrtsbeschreibung finden Sie im Kontaktbereich.
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