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Die in Folge der Corona-Pandemie eingeführten Erweiterungen laufen zum 30.06.2022 aus. Anträge, die bis zum 30.04.2022 eingereicht werden, können bis zum 30.06.2022 noch mit einer Bürgschaftshöhe bis 2,5 Mio. Euro entschieden werden.
Regionalleiter Süd Ingo Otten und Regionalleiter Nord Tim Deden (v.l.n.r.)
Viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in NRW waren und sind von den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus betroffen. Die Bürgschaftsbank unterstützt seit Ausbruch der Pandemie Unternehmen und Freiberufler in der Krise. In Abstimmung mit den Rückbürgen aus Bund und Land hat die Bürgschaftsbank NRW u.a. den Bürgschaftshöchstbetrag von 1,25 Mio. Euro auf 2,5 Mio. Euro angehoben. Das zu verbürgende Kreditvolumen stieg auf 3,125 Mio. Euro. Am 30.06.2022 enden die erweiterten Rückbürgschaften, sodass Bürgschaften zwischen 1,25 Mio. und 2,5 Mio. Euro nur noch bis zum 30.04.2022 beantragt werden können.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit unseren Beratern für eine kurzfristige Abstimmung unter 02131/5107-200.
Zudem sind jederzeit und digital kostenlose Bürgschaftsanfragen für gewerbliche Finanzierungsvorhaben über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken möglich.
Bürgschaftsbank NRW GmbH
Hellersbergstraße 18
D-41460 Neuss
Tel.: 02131 5107-0
Fax: 02131 5107-333
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