Bis zu 80 %ige Ausfallbürgschaft gegenüber Kreditinstituten für Förderdarlehen der NRW.BANK.
Das Förderdarlehen darf den Betrag von 25.000 € nicht unterschreiten.
Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die NRW.BANK das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein.
Mit den NRW.BANK.Krediten bietet die NRW.BANK zinsgünstige Kredite für nahezu alle Vorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen. Die Einzelheiten zu den Krediten der NRW.BANK sowie die jeweils geltenden attraktiven Zinssätze sind im Internet unter www.nrwbank.de/de/unternehmen/Förderprogramme abrufbar.
Die Förderkredite sind mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank NRW kombinierbar.
Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der NRW.BANK in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die NRW.BANK.Kredite werden ebenso wie die Bürgschaft im "Hausbankverfahren" zur Verfügung gestellt: Der Antragsteller stellt somit die Anträge bei seiner Hausbank.